RS OGH 2025/8/7 7Ob528/88; 3Ob593/89; 5Ob501/92; 1Ob562/94; 1Ob550/95; 4Ob2135/96s; 1Ob2315/96i; 1Ob

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Norm

ABGB §1118 C
MRG §30 Abs2 Z3 B
LPG §6 Abs2 Z1

Rechtssatz

Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt vor, wenn das Verhalten geeignet ist, den Ruf oder wichtige wirtschaftliche oder sonstige Interessen des Vermieters zu schädigen oder zu gefährden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070348

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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