Norm
AMG §6Rechtssatz
§ 6 AMG normiert keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch; soweit im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere die Beschaffenheit von Waren, gemacht werden, kann nach § 2 UWG (ua) auf Unterlassung geklagt werden. In erster Linie ist daher zu prüfen, ob die Werbeankündigungen gegen § 2 UWG verstoßen.Paragraph 6, AMG normiert keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch; soweit im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere die Beschaffenheit von Waren, gemacht werden, kann nach Paragraph 2, UWG (ua) auf Unterlassung geklagt werden. In erster Linie ist daher zu prüfen, ob die Werbeankündigungen gegen Paragraph 2, UWG verstoßen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051513Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2018