RS OGH 2019/11/27 5Ob16/88, 5Ob17/88, 5Ob68/19i, 5Ob131/19d

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Rechtssatz

Die Eintragung des Substitutionsbandes im Grundbuch als Beschränkung des Eigentums des Vorerben gewährt dem Nacherben die Gleichstellung mit einem dinglich Berechtigten im eigentlichen Sinn.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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