RS OGH 1988/3/16 14Os123/87

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Veröffentlicht am 16.03.1988
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Norm

SGG 31 Abs1
SGG §12
SGV §1 Abs1

Rechtssatz

Mag Kokain auch keine körperliche Abhängigkeit, dh also keine Sucht (im medizinischen Sinn) bewirken, so besitzt es nach dem Gutachten des Suchtgiftbeirates jedenfalls die Eignung zur Herbeiführung einer psychischen Abhängigkeit und zählt demnach - so wie andere psychotrope Substanzen, wie zB Cannabisprodukte - zu den Suchtgiften und kann demnach auch Gegenstand des Verbrechens nach § 12 SGG sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087547

Dokumentnummer

JJR_19880316_OGH0002_0140OS00123_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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