Norm
SGG 31 Abs1Rechtssatz
Mag Kokain auch keine körperliche Abhängigkeit, dh also keine Sucht (im medizinischen Sinn) bewirken, so besitzt es nach dem Gutachten des Suchtgiftbeirates jedenfalls die Eignung zur Herbeiführung einer psychischen Abhängigkeit und zählt demnach - so wie andere psychotrope Substanzen, wie zB Cannabisprodukte - zu den Suchtgiften und kann demnach auch Gegenstand des Verbrechens nach § 12 SGG sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087547Dokumentnummer
JJR_19880316_OGH0002_0140OS00123_8700000_001