RS OGH 1988/3/16 1Ob522/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1988
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Norm

ABGB §1425 I
ABGB §1425 VC
BG über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse BGBl 281/1963 §2

Rechtssatz

Wurde die Erlagsanordnung des Strafgerichtes gemäß § 2 Abs 2 des BG über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse im Rechtsmittelweg aufgehoben, so erweist sich der Erlag und damit auch die Annahme des Erlages zu Gericht unwirksam, so daß das Erlagsgericht die erlegten Verwahrnisse an das Strafgericht zurückzustellen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033547

Dokumentnummer

JJR_19880316_OGH0002_0010OB00522_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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