RS OGH 2025/6/23 3Ob579/87; 10Ob1523/95; 1Ob1538/96; 5Ob182/05h; 7Ob172/07f; 2Ob35/08y; 8Ob14/09f; 7

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Rechtssatz

Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist hat das Erstgericht zu entscheiden. Ein beim OGH eingebrachter Antrag ist daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0036584

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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