RS OGH 1988/4/12 4Ob509/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §371 B
ABGB §1392 B

Rechtssatz

Ein von einer Bank vor dem KWG 1979 ausgegebenes Sparbuch konnte nach der damaligen Rechtslage nur entweder ein qualifiziertes Legitimationspapier oder ein Rektapapier sein. In beiden Fällen konnte die Übertragung von Forderungen aus dem Sparbuch durch Abtretung der Forderung gem § 1392 ABGB erfolgen, welche schon durch die bloße Willenseinigung zustande kommt; eine Übergabe der Forderung durch Aushändigung der Sparurkunde wäre darüber hinaus nur bei Sicherungsabtretung oder schenkungsweiser Abtretung erforderlich gewesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010934

Dokumentnummer

JJR_19880412_OGH0002_0040OB00509_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten