RS OGH 2016/11/23 1Ob8/88, 1Ob9/92, 1Ob24/94, 1Ob199/16w

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Rechtssatz

Der an die Organe des Rechtsträgers bei Prüfung ihres Verschuldens anzulegende Maßstab des § 1299 ABGB darf nicht überspannt werden; das wäre der Fall, wollte man vom Leiter einer Einsatzübung des Bundesheeres oder den sonst verantwortlichen Organen Kenntnisse über das Verhalten von Bienen während der Wintertraube und der Möglichkeit, daß durch Erschütterungen bzw Abgase von schweren Fahrzeugen Schäden an eingewinterten Bienenvölkern entstehen können, fordern.Der an die Organe des Rechtsträgers bei Prüfung ihres Verschuldens anzulegende Maßstab des Paragraph 1299, ABGB darf nicht überspannt werden; das wäre der Fall, wollte man vom Leiter einer Einsatzübung des Bundesheeres oder den sonst verantwortlichen Organen Kenntnisse über das Verhalten von Bienen während der Wintertraube und der Möglichkeit, daß durch Erschütterungen bzw Abgase von schweren Fahrzeugen Schäden an eingewinterten Bienenvölkern entstehen können, fordern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto Kfz Pkw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0026450

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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