RS OGH 1988/4/27 9ObA50/88, 9ObA13/93

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Norm

B-VG Art18

Rechtssatz

Soweit die Selbstverwaltungskörper Bescheide und Verordnungen erlassen, die nicht nur die eigenen Mitglieder berechtigen und verpflichten, sondern nach außen wirken, kommt eine Einschränkung des Legalitätsprinzips auf Grund der demokratischen Legitimation der Selbstverwaltungskörper (wohl auch rechtspolitisch) nicht in Frage. In diesem Bereich kommt das Legalitätsprinzip jedenfalls uneingeschränkt zum Tragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053305

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_009OBA00050_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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