RS OGH 1988/4/27 3Ob153/87, 9ObA37/93

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Norm

ABGB §1392 B

Rechtssatz

Es müssen nicht die Wörter "Abtretung" oder "Zession" verwendet werden, damit ein Abtretungsvertrag zustandekommt. Der Vereinbarung muß jedoch zu entnehmen sein, daß anstelle des Zedenten nunmehr der Zessionar Gläubiger der Forderung sei, daß also die "Rechtszuständigkeit" verändert werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0032518

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_0030OB00153_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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