Norm
AngG §27 Z4 E4fRechtssatz
Nimmt der Arbeitnehmer trotz des Verbots weiter am Lehrgang teil, kann ihm keine Verletzung von gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG angelastet werden.Nimmt der Arbeitnehmer trotz des Verbots weiter am Lehrgang teil, kann ihm keine Verletzung von gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des Paragraph 27, Ziffer 4, AngG angelastet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Kurs, Nichtfügen, Ungehorsam, Anweisung, Weisung, Wirkung, Wirksamkeit, Unrechtmäßigkeit, unzulässig, Entlassungsschutz, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029875Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00074_8800000_006