RS OGH 1988/4/28 7Ob519/88, 7Ob574/91, 7Ob571/95

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Veröffentlicht am 28.04.1988
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Norm

ABGB §1460

Rechtssatz

Das Ausmaß des Rechtserwerbes gemäß § 1460 richtet sich nach dem Umfang des ausgeübten Besitzes durch die vom Gesetz bestimmte Zeit; die Dienstbarkeit des Gehweges wird daher nur in jenen räumlichen Grenzen erworben, in denen sie tatsächlich ausgeübt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034182

Dokumentnummer

JJR_19880428_OGH0002_0070OB00519_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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