Norm
KO §30 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine Sicherstellung ist dann inkongruent, wenn sie nicht auf Grund eines vor der kritischen Frist begründeten oder gesetzlichen Anspruches zustand oder wenn der sichergestellte Anspruch, der erst während der kritischen Frist begründet wurde, bei seiner Begründung eine solche Sicherstellung nicht vorsah.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064560Dokumentnummer
JJR_19880517_OGH0002_0080OB00608_8700000_003