RS OGH 1988/5/27 3Ob61/88, 3Ob42/89, 3Ob31/91, 3Ob284/97d, 2Ob314/98k

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Norm

ABGB §91 C6

Rechtssatz

Partner, bei denen die äußeren Umstände das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft vermuten lassen, trifft eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihrer inneren Einstellung und einer über eine intime Beziehung hinausgehenden Bindung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047081

Dokumentnummer

JJR_19880527_OGH0002_0030OB00061_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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