Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Zu den "geschäftlichen Verhältnissen" im Sinne des § 2 UWG zählt alles, was mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängt und die gewerbliche Tätigkeit fördern kann (so schon ÖBl 1961,70).Zu den "geschäftlichen Verhältnissen" im Sinne des Paragraph 2, UWG zählt alles, was mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängt und die gewerbliche Tätigkeit fördern kann (so schon ÖBl 1961,70).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2010