Norm
EO §39 Abs1 Z8 IIRechtssatz
Ist die Leistung des Drittschuldners von einer Gegenleistung des Verpflichteten abhängig, die nicht iS d § 309 EO erwingbar ist, so darf die Exekution in Anwendung der Grundsätze des § 39 Abs 1 Z 8 EO mangels jeder Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt werden.Ist die Leistung des Drittschuldners von einer Gegenleistung des Verpflichteten abhängig, die nicht iS d Paragraph 309, EO erwingbar ist, so darf die Exekution in Anwendung der Grundsätze des Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer 8, EO mangels jeder Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VollstreckungsinteresseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0001551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012