RS OGH 2003/6/2 5Ob579/88, 4Ob548/91, 5Ob60/03i

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Rechtssatz

Nur bei Vorliegen einer einheitlichen Streitpartei kann sich die Nichtigkeit auf das gesamte Verfahren erstrecken, wenn der gegen einen Teilgenossen gerichtlichen Vorgang geeignet war, die ganze einheitliche Streitpartei vom rechtlichen Gehör auszuschalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035405

Dokumentnummer

JJR_19880627_OGH0002_0050OB00579_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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