RS OGH 2025/9/23 4Ob1514/88; 2Ob162/02s; 7Ob101/07i; 2Ob97/09t; 4Ob9/10t; 10Ob20/11f; 4Ob96/11p; 3Ob

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Norm

ABGB §364 Abs2 A
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit einer Nutzungsbeeinträchtigung kommt es im besonderen Maße auf die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles an; i.d.R. wird daher keine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu beantworten sein.Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit einer Nutzungsbeeinträchtigung kommt es im besonderen Maße auf die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles an; i.d.R. wird daher keine Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO zu beantworten sein.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wesentlichkeit der Einwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010558

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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