Norm
MRG §27Rechtssatz
Wie für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zulässig nicht gefordert werden darf, kann dies, wie sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften des § 27 MRG und vor allem den gestatteten Ausnahmen ergibt, auch nicht für das Weitergaberecht verlangt werden.Wie für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zulässig nicht gefordert werden darf, kann dies, wie sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften des Paragraph 27, MRG und vor allem den gestatteten Ausnahmen ergibt, auch nicht für das Weitergaberecht verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069777Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2010