RS OGH 1988/7/5 5Ob552/88, 4Ob199/09g

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Norm

MRG §27

Rechtssatz

Wie für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zulässig nicht gefordert werden darf, kann dies, wie sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften des § 27 MRG und vor allem den gestatteten Ausnahmen ergibt, auch nicht für das Weitergaberecht verlangt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 552/88
    Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 552/88
    Veröff: WoBl 1988/141 (Würth) = MietSlg XL/20
  • 4 Ob 199/09g
    Entscheidungstext OGH 23.02.2010 4 Ob 199/09g
    Vgl; Beisatz: Im Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist liegt auch ein tragender Unterschied zur bloßen Abgeltung einer Zustimmung zum Mieterwechsel, die nach herrschender Rechtsprechung unter § 27 Abs 1 Z 5 MRG fällt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069777

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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