Norm
ABGB §1010Rechtssatz
Verwalter im Sinne des § 17 WEG kann auch eine juristische Person sein, die für ihre Vertretung vor Gericht einer natürlichen Person Vollmacht erteilen kann.Verwalter im Sinne des Paragraph 17, WEG kann auch eine juristische Person sein, die für ihre Vertretung vor Gericht einer natürlichen Person Vollmacht erteilen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083485Zuletzt aktualisiert am
19.05.2009