RS OGH 1988/7/27 14Nds91/88, 12Nds51/89

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Veröffentlicht am 27.07.1988
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Norm

StPO §62
StPO §63 Abs1 A

Rechtssatz

Wichtige Gründe für eine amtswegige Delegierung (aus Anlaß eines Zuständigkeitsstritts) können ua unter dem Gesichtspunkt einer möglichst weitgehenden Abkürzung der Untersuchungshaft (§ 193 Abs 1 StPO) vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0097087

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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