RS OGH 1988/8/2 15Os72/88

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Veröffentlicht am 02.08.1988
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Norm

StGB §302
StGB §311

Rechtssatz

Eine objektiv und subjektiv auf den Erfolg eines Mißbrauches der Amtsgewalt abgestellte falsche Beurkundung im Amt bildet eine Teilphase des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt, weshalb kraft der Subsidiaritätsbestimmung im § 311 StGB insoweit nur eine Beurteilung nach § 302 StGB zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0095927

Dokumentnummer

JJR_19880802_OGH0002_0150OS00072_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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