RS OGH 2004/11/17 5Ob56/88, 6Ob537/91, 1Ob685/90, 5Ob94/92 (5Ob95/92), 6Ob605/95, 1Ob2002/96k, 1Ob13

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Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
StruktVG §8
  1. MRG § 12 heute
  2. MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006
  3. MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
  4. MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Eine Einzelrechtsnachfolge im Sinne des § 12 Abs 3 MRG liegt auch vor, wenn ein Betrieb (oder Teilbetrieb) eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, im Sinne des Art III StruktVG als Sacheinlage in eine inländische Kapitalgesellschaft ausschließlich gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen eingebracht wird.Eine Einzelrechtsnachfolge im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, MRG liegt auch vor, wenn ein Betrieb (oder Teilbetrieb) eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, im Sinne des Artikel römisch drei, StruktVG als Sacheinlage in eine inländische Kapitalgesellschaft ausschließlich gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen eingebracht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0074398

Dokumentnummer

JJR_19880906_OGH0002_0050OB00056_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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