Norm
ASVG §40Rechtssatz
Kann der Versicherungsträger aus der formlosen Übersendung des Übergabsvertrages (hier: Übermittlung einer notariell beglaubigten Abschrift des Übergabsvertrages), auf der eine ihr vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellte, das ein Fall des § 40 ASVG vorliegt, ist die Anzeigepflicht erfüllt und zwar auch dann, wenn der Übergabsvertrag nach ein bis zwei Monaten ohne Begleitschreiben zurückgestellt wird.Kann der Versicherungsträger aus der formlosen Übersendung des Übergabsvertrages (hier: Übermittlung einer notariell beglaubigten Abschrift des Übergabsvertrages), auf der eine ihr vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellte, das ein Fall des Paragraph 40, ASVG vorliegt, ist die Anzeigepflicht erfüllt und zwar auch dann, wenn der Übergabsvertrag nach ein bis zwei Monaten ohne Begleitschreiben zurückgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083673Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00192_8800000_001