RS OGH 1988/9/6 10ObS192/88

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Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

ASVG §40
ASVG §298 Abs1

Rechtssatz

Kann der Versicherungsträger aus der formlosen Übersendung des Übergabsvertrages (hier: Übermittlung einer notariell beglaubigten Abschrift des Übergabsvertrages), auf der eine ihr vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellte, das ein Fall des § 40 ASVG vorliegt, ist die Anzeigepflicht erfüllt und zwar auch dann, wenn der Übergabsvertrag nach ein bis zwei Monaten ohne Begleitschreiben zurückgestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083673

Dokumentnummer

JJR_19880906_OGH0002_010OBS00192_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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