Norm
ASVG §292 Abs5Rechtssatz
Erfolgt die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, so hat eine Anrechnung des Pauschalbetrages gemäß § 140 Abs 5 und 7 BSVG bzw § 292 Abs 5 und 7 ASVG im Verhältnis zwischen den Ehegatten zu unterbleiben. Das Pauschaleinkommen gemäß den zitierten Gesetzesstellen ist nur beim übernehmenden Ehegatten zu berücksichtigen.Erfolgt die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, so hat eine Anrechnung des Pauschalbetrages gemäß Paragraph 140, Absatz 5 und 7 BSVG bzw Paragraph 292, Absatz 5 und 7 ASVG im Verhältnis zwischen den Ehegatten zu unterbleiben. Das Pauschaleinkommen gemäß den zitierten Gesetzesstellen ist nur beim übernehmenden Ehegatten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085395Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00126_8800000_002