RS OGH 1988/9/20 5Ob603/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
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Norm

AußStrG §11 A
GOG §89
ZustG §14

Rechtssatz

Eine durch einen dienstlich im Ausland weilenden österreichischen Diplomaten erfolgte Übergabe eines Rechtsmittels an den diplomatischen Kurier ist der Postaufgabe gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006963

Dokumentnummer

JJR_19880920_OGH0002_0050OB00603_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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