RS OGH 1988/9/28 9ObA251/88

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Norm

ArbVG §106
ASGG §45 Abs2

Rechtssatz

Im Verfahren über die Anfechtung einer Entlassung nach § 106 ArbVG richtet sich die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Rechtsmittelgericht gemäß § 45 Abs 2 ASGG nach § 58 Abs 2 JN. Es ist daher auf das mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses verbundene, wenngleich auch nicht den Gegenstand des Prozesses bildende Arbeitsentgelt Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051152

Dokumentnummer

JJR_19880928_OGH0002_009OBA00251_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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