Norm
ASVG §203Rechtssatz
Ein Vorschaden ist dann bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbstätigkeit rechtlich bedeutsam, wenn zwischen ihm und dem durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Körperschaden eine funktionelle Wechselwirkung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0088935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2023