RS OGH 2016/11/23 4Ob97/88, 2Ob218/97s, 6Ob54/06v, 10Ob23/11x, 3Ob166/16g

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Veröffentlicht am 25.10.1988
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Rechtssatz

Unter den Begriff der "Sache" fällt jedes vermögenswerte Gut, soweit es einem anderen als dem Verwender ausschließlich zugewiesen ist; eine fremde Sache in diesem Sinn ist aber nicht der Anblick etwa eines Schlosses oder einer Burg, sondern erst das davon gemachte (hier: Licht) Bild.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019916

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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