Norm
ABGB §1090 IaRechtssatz
Dem Käufer einer Liegenschaft, dem diese körperliche "mit Nutzen und Lasten, Gefahr und Vorteil" übergeben wurde, kommt auch ohne Einverleibung seines Eigentumrechtes eine fruchtnießerähnliche Stellung zu, die ihn zum Abschluss von Bestandverträgen berechtigt. Mit der Aufhebung des Kaufvertrages tritt der Veräußerer in einem vom Erwerber abgeschlossenen Bestandvertrag ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020265Dokumentnummer
JJR_19881109_OGH0002_0010OB00684_8800000_001