RS OGH 1988/11/9 1Ob684/88, 7Ob501/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1988
beobachten
merken

Norm

ABGB §1090 Ia
ABGB §1120 Ab
ABGB §1120 Ba
MRG §2 Abs1

Rechtssatz

Dem Käufer einer Liegenschaft, dem diese körperliche "mit Nutzen und Lasten, Gefahr und Vorteil" übergeben wurde, kommt auch ohne Einverleibung seines Eigentumrechtes eine fruchtnießerähnliche Stellung zu, die ihn zum Abschluss von Bestandverträgen berechtigt. Mit der Aufhebung des Kaufvertrages tritt der Veräußerer in einem vom Erwerber abgeschlossenen Bestandvertrag ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020265

Dokumentnummer

JJR_19881109_OGH0002_0010OB00684_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten