Norm
ASVG §292 Abs8Rechtssatz
Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im § 140 Abs 7 BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.Der Gesetzgeber geht davon aus, daß dem Eigentümer eines landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betriebes zugemutet werden könne, seinen Betrieb so zu verwerten, daß er einen Teil seines Lebensunterhaltes auch nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit selbst bestreiten kann, und daß aus der Übergabe, Verpachtung, Aufgabe etc eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Einkommen erzielbar ist, das dem im Paragraph 140, Absatz 7, BSVG festgesetzten Pauschalbetrag entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085977Im RIS seit
22.11.1988Zuletzt aktualisiert am
24.11.2023