RS OGH 1988/12/14 9ObA512/88, 9ObA69/89, 9ObA144/90, 8ObA2200/96d, 8ObA150/97k, 8ObA2052/96i, 9ObA16

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Veröffentlicht am 14.12.1988
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Norm

ArbVG §2 Abs2 Z3
ArbVG §97 Abs1 Z18

Rechtssatz

Die Betriebsvereinbarungsparteien können auf Grund der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Kompetenz in die ausgeschiedenen Arbeitnehmern kraft einer früheren Betriebsvereinbarung zustehenden Ruhegeldansprüche nicht mehr eingreifen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050955

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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