RS OGH 2024/12/12 4Ob619/88; 3Ob41/89; 1Ob586/90; 9ObA85/98k; 5Ob152/15m; 2Ob185/24f

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Veröffentlicht am 10.01.1989
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Norm

EVHGB Art8 Nr8

Rechtssatz

Der Gläubiger kann nach herrschender Lehrmeinung dann, wenn der Schuldner in Verzug gerät, wählen, ob er in der vereinbarten Fremdwährung oder in Schilling bezahlt werden will.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061079

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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