RS OGH 2025/11/11 7Ob727/88; 4Ob63/11k; 4Ob200/13k; 1Ob101/25x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1989
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine Vorverlegung des Bemessungszeitpunktes ist nötig, wenn Enteignungsvorwirkungen die wertbestimmenden Eigenschaften des Grundstückes verändern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058050

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten