Norm
ASVG §255 Abs1 BbRechtssatz
Bei Lösung der Frage der Verweisung eines gelernten Maurers auf die Tätigkeit eines Endkontrollors in der Fertigbauproduktion bzw Bauelementeproduktion sind Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten eines vergleichbaren gelernten Maurers mit jenen eines als Endkontrollors einsetzbaren Facharbeiters unter Bedachtnahme auf eine etwa dreimonatige betriebliche Einschulung gegenüberzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084773Dokumentnummer
JJR_19890207_OGH0002_010OBS00018_8900000_001