RS OGH 1989/2/7 10ObS18/89

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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Norm

ASVG §255 Abs1 Bb

Rechtssatz

Bei Lösung der Frage der Verweisung eines gelernten Maurers auf die Tätigkeit eines Endkontrollors in der Fertigbauproduktion bzw Bauelementeproduktion sind Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten eines vergleichbaren gelernten Maurers mit jenen eines als Endkontrollors einsetzbaren Facharbeiters unter Bedachtnahme auf eine etwa dreimonatige betriebliche Einschulung gegenüberzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084773

Dokumentnummer

JJR_19890207_OGH0002_010OBS00018_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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