RS OGH 1989/2/8 9ObA316/88

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Norm

ABGB §1152 F1
ArbVG §97 Abs1 Z18

Rechtssatz

Aus der Unterlassung einer diesbezüglichen Änderung des ArbVG im Zuge der umfassenden Novelle BGBl 394/1986 ist zu erschließen, daß der Gesetzgeber die Betriebsparteien nicht ebenso wie die Kollektivvertragsparteien zur Regelung der Ruhestandsverhältnisse ermächtigen wollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021658

Dokumentnummer

JJR_19890208_OGH0002_009OBA00316_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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