Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Aus der Unterlassung einer diesbezüglichen Änderung des ArbVG im Zuge der umfassenden Novelle BGBl 394/1986 ist zu erschließen, daß der Gesetzgeber die Betriebsparteien nicht ebenso wie die Kollektivvertragsparteien zur Regelung der Ruhestandsverhältnisse ermächtigen wollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021658Dokumentnummer
JJR_19890208_OGH0002_009OBA00316_8800000_002