RS OGH 1989/2/21 10Ob529/87

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Veröffentlicht am 21.02.1989
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Norm

ABGB §880a A

Rechtssatz

Eine sukzessive Verminderung der Garantieverpflichtung mit der teilweisen Erfüllung der Leistung aus Grundgeschäften tritt nur ein, wenn dies vereinbart wurde. In diesem Fall kommt der Verzicht auf eine Teillieferung durch den Berechtigten des Hauptvertrages auch einem Verzicht auf die entsprechenden Teile der Garantieverpflichtungen gleich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017014

Dokumentnummer

JJR_19890221_OGH0002_0100OB00529_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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