Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Eine sukzessive Verminderung der Garantieverpflichtung mit der teilweisen Erfüllung der Leistung aus Grundgeschäften tritt nur ein, wenn dies vereinbart wurde. In diesem Fall kommt der Verzicht auf eine Teillieferung durch den Berechtigten des Hauptvertrages auch einem Verzicht auf die entsprechenden Teile der Garantieverpflichtungen gleich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017014Dokumentnummer
JJR_19890221_OGH0002_0100OB00529_8700000_001