Norm
ABGB §1168Rechtssatz
Hat das Unvollendetbleiben des Auftrags seinen Grund in der Pensionierung des Notars, liegt ein "Verschulden" desselben im Sinne des § 8 NTG nicht vor.Hat das Unvollendetbleiben des Auftrags seinen Grund in der Pensionierung des Notars, liegt ein "Verschulden" desselben im Sinne des Paragraph 8, NTG nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038401Dokumentnummer
JJR_19890314_OGH0002_0050OB00506_8900000_002