Norm
VBO Linz §7 Abs1Rechtssatz
Eine Beschränkung oder ein Verbot von Nebenbeschäftigungen, mit denen dem Dienstgeber Konkurrenz gemacht wird, ist weder sittenwidrig noch steht sie im Gegensatz zum Recht auf freien Erwerb, da es jedem Arbeitnehmer freisteht, sich für eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit zu entscheiden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0081857Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.09.2013