RS OGH 1989/4/26 1Ob1/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1989
beobachten
merken

Norm

AHG §2 Abs2

Rechtssatz

Da die Beschwerde an den VfGH nicht zu den im § 2 Abs 2 AHG genannten Rechtsmitteln zur Abwehr des geltend gemachten Schadens zählt, kann es dem Geschädigten nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Verordnungsprüfungsverfahren beim VfGH nicht mittels Individualbeschwerde eingeleitet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050275

Dokumentnummer

JJR_19890426_OGH0002_0010OB00001_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten