RS OGH 1989/5/2 5Ob34/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1989
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §17
  1. WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
  2. WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999
  3. WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999
  4. WEG 1975 § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997
  5. WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.1994 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
  6. WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993

Rechtssatz

Der neue Verwalter kann nicht im eigenen Namen die Herausgabe der bei seinem Vorgänger angesammelten Rücklage verlangen, weil insoweit die Gesamtheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer einem Dritten gegenübersteht, nämlich dem früheren Verwalter, dessen Verwaltungstätigkeit wirksam beendet wurde. Der vom Verwalter kraft eigenen Rechts gestellte Antrag wurde zutreffend zurückgewiesen, weil der Antrag nur den Wohnungseigentümern zusteht, die zur Durchsetzung wohl auch die Vertretung durch den Verwalter im Sinne des § 17 Abs 1 WEG in Anspruch nehmen können.Der neue Verwalter kann nicht im eigenen Namen die Herausgabe der bei seinem Vorgänger angesammelten Rücklage verlangen, weil insoweit die Gesamtheit der Miteigentümer und Wohnungseigentümer einem Dritten gegenübersteht, nämlich dem früheren Verwalter, dessen Verwaltungstätigkeit wirksam beendet wurde. Der vom Verwalter kraft eigenen Rechts gestellte Antrag wurde zutreffend zurückgewiesen, weil der Antrag nur den Wohnungseigentümern zusteht, die zur Durchsetzung wohl auch die Vertretung durch den Verwalter im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, WEG in Anspruch nehmen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083479

Dokumentnummer

JJR_19890502_OGH0002_0050OB00034_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten