Norm
StGB §156Rechtssatz
Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Täters ist zwar für den Tatbestand des § 156 StGB nicht unmittelbar aktuell, für die Ausdeutung des Geschehens in objektiver und subjektiver Richtung indessen faktisch relevant.Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Täters ist zwar für den Tatbestand des Paragraph 156, StGB nicht unmittelbar aktuell, für die Ausdeutung des Geschehens in objektiver und subjektiver Richtung indessen faktisch relevant.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094671Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2011