RS OGH 2021/3/16 12Os101/89, 15Os23/96, 13Os114/14k, 14Os87/16z, 14Os141/19w, 13Os115/20s (13Os116/2

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Veröffentlicht am 24.08.1989
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Rechtssatz

Eine Wiederholung der Anschuldigung vor Polizei und Gericht stellt keine neuerliche Verleumdung dar, kann aber gegebenenfalls nach §§ 288, 289 StGB strafgesetzwidrig sein.Eine Wiederholung der Anschuldigung vor Polizei und Gericht stellt keine neuerliche Verleumdung dar, kann aber gegebenenfalls nach Paragraphen 288, 289, StGB strafgesetzwidrig sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096496

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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