Norm
StGB §16 Abs1 CRechtssatz
Beim Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei einer Beteiligung mehrerer genügt im Fall einer tatplangemäß bereits abgeschlossenen Beteiligung des (oder der) Komplizen eine (freiwillige) Tatverhinderung durch Unterlassung der allein dem Zurücktretenden zugewiesenen Vollendung der Ausführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0090407Dokumentnummer
JJR_19890824_OGH0002_0120OS00067_8900000_002