Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
Selbst wenn der Leistungssport vom Unternehmer finanziert und organisiert wird, ist er versicherungsrechtlich nicht mehr geschützt, es sei denn, daß arbeitsvertraglich die Durchführung der betrieblichen Arbeit mit der Verpflichtung zur Sportausübung gekoppelt ist, wie dies bei Halbprofis häufig vorkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084520Dokumentnummer
JJR_19890829_OGH0002_010OBS00224_8900000_001