Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Die Behauptungslast für das Vorliegen konkreter Umstände, die die Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO begründen, liegt ausschließlich bei der gefährdeten Partei.Die Behauptungslast für das Vorliegen konkreter Umstände, die die Voraussetzungen des Paragraph 381, Ziffer 2, EO begründen, liegt ausschließlich bei der gefährdeten Partei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0005311Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025