Norm
StPO §285a Z2Rechtssatz
Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich in der Wiedergabe der gesetzlichen (abstrakten) Umschreibung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 314 Abs 1 StPO) erschöpft, ist mangels Substantiierung einer Nichtigkeitsbeschwerde gleichzuachten, die den angerufene Nichtigkeitsgrund bloß ziffernmäßig bezeichnet und die daher nach §§ 285 a Z 2, 344 StPO zurückzuweisen ist.Eine Nichtigkeitsbeschwerde, die sich in der Wiedergabe der gesetzlichen (abstrakten) Umschreibung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 6, in Verbindung mit Paragraph 314, Absatz eins, StPO) erschöpft, ist mangels Substantiierung einer Nichtigkeitsbeschwerde gleichzuachten, die den angerufene Nichtigkeitsgrund bloß ziffernmäßig bezeichnet und die daher nach Paragraphen 285, a Ziffer 2, 344, StPO zurückzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100174Dokumentnummer
JJR_19890831_OGH0002_0120OS00086_8900000_002