RS OGH 2024/3/18 9ObA502/89; 9ObA612/93; 8ObA57/97h; 8ObA224/97t; 9ObA222/98g; 9ObA9/99k; 9ObA170/99

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Rechtssatz

Die Antragslegitimation ist ebenso wie das Feststellungsinteresse auf Grundlage des vom Antragsteller behaupteten Sachverhaltes von Amts wegen zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085712

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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