Norm
AGBKr Pkt4Rechtssatz
Ein mit Zustimmung des Kontoinhabers und der Bank bestellter Zeichnungsberechtigter kann - unabhängig davon, ob er nun im eigenen oder fremden Namen handelt - über die Forderungen des Kontoinhabers gegen die Bank, nicht aber über dessen Vertragsposition verfügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052368Dokumentnummer
JJR_19890920_OGH0002_0010OB00659_8900000_002