RS OGH 1989/9/27 9ObA195/89, 9ObA180/90

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Norm

ABGB §1491

Rechtssatz

Die Meinung, daß der Ablauf von Präklusivfristen im Gegensatz zu Verjährungsfristen von Amts wegen zu beachten sei ist in ihrer generellen Aussage überholt. Nach neuerer Lehre und Judikatur ist für jede Fallfrist zu prüfen, ob die Anwendung dieses Grundsatzes dem Zweck der Fristsetzung und damit dem Willen des Normgebers entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034546

Dokumentnummer

JJR_19890927_OGH0002_009OBA00195_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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